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Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Verfasst von lingoking Support

Warum benötigt man beglaubigte Übersetzungen für die Anerkennung?

Fremdsprachige Dokumente müssen deutschen Behörden in der Landessprache vorliegen. In manchen Bundesländern dürfen sie aber auch in anderen Sprachen vorgelegt werden. Informieren Sie sich am besten vorher über die jeweiligen Vorgaben in Ihrem Bundesland.

Müssen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden, bestätigt die Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung. Eine beglaubigte Übersetzung wird so selbst zu einem offiziellen Dokument.

In welchen Fällen werden Übersetzungen aus dem Ausland anerkannt?

Hierzu haben die verschiedenen Bundesländer unterschiedliche Vorgaben. Am besten ist es daher, wenn Sie Dokumente in Deutschland von vereidigten Übersetzer:innen erstellen lassen. So sind beglaubigte Übersetzungen der Dokumente garantiert anerkannt.

Welches Ausgangsdokument benötige ich für beglaubigte Übersetzungen?

Dies gibt die Behörde, der die beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden soll, ganz genau vor. Informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld. Manche Übersetzungen müssen vom Originaldokument erstellt werden, andere wiederum von beglaubigten Kopien oder Abschriften.

Nach unseren Informationen benötigen Sie diese Ausgangsdokumente für die jeweiligen Bundesländer:

  • Scan des Dokuments: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

  • Scan der beglaubigten Kopie: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein

  • Originaldokument: Thüringen

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