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Beglaubigte Übersetzungen

Häufig gestellte Fragen zu beglaubigten Übersetzungen

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Verfasst von Marlies Behrndt
Vor über 2 Monaten aktualisiert

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines offiziellen Dokuments versehen mit dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers. Eine solche Übersetzung kann ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk bestätigt der/die Übersetzer/in die Richtigkeit der Übersetzung.

Wofür werden beglaubigte Übersetzungen benötigt?

Beglaubigte Übersetzungen werden von Ämtern, Gerichten, Universitäten und anderen öffentlichen Stellen verlangt. Meistens handelt es sich um offizielle Urkunden und Zeugnisse, welche beglaubigt übersetzt werden müssen.

Brauche ich eine Beglaubigung?

Die Information darüber, ob eine Beglaubigung benötigt wird, erhalten Sie von der Behörde, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten. Bei Übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen wird i.d.R. eine Beglaubigung gefordert, da diese die Richtigkeit der Übersetzung rechtlich zusichert.

Bietet lingoking beglaubigte Übersetzungen an?

Ja. Sehr gerne fertigen wir beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente an. Diese können Sie bequem und einfach in unserem Shop online bestellen.

Sollten Sie Fragen zum Bestellvorgang haben, hilft unser Team Ihnen gerne weiter - Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!

Was ist der Unterschied zwischen einer Beglaubigung und einer Apostille?

Eine Beglaubigung von einem Übersetzer (in Form von Stempel, Unterschrift und Beglaubigungsvermerk) bestätigt die Richtigkeit der Übersetzung. Eine Apostille bestätigt die Echtheit des Originaldokuments, welches übersetzt werden soll. Diese Apostille kann nur von der Behörde, welche das Originaldokument ausgestellt hat, oder einem Gericht ausgestellt werden. lingoking darf keine Apostillen ausstellen.

Was ist eine Überbeglaubigung?

Eine Überbeglaubigung wird von einem Landgericht erteilt und bestätigt die Echtheit einer bereits vorliegenden beglaubigten Übersetzung. Hiermit wird die Befugnis des Übersetzers überprüft, welcher von einem deutschen Gericht vereidigt wurde.

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